Das spanische Weinrecht – von Crianza über D.O. bis zum Vino de Pago

Finca Éliz, Vino de Pago, Bodega Manzaneque

Heute ist Theoriestunde. Gähn, ich weiß. Aber wer den folgenden Artikel liest, wird in Zukunft die Etiketten spanischer Weine womöglich besser verstehen können. Wen das nicht interessiert: Nächste Woche gibt es wieder ein weniger theoretisches und „schulisches“ Thema auf diesem Blog. Noch nicht weggeklickt? Also dann beginnen wir mit der Trockenübung. Erster Satz: Das spanische Weingesetz basiert auf zwei Säulen der Qualitätseinteilung – Herkunft und Reife.

Crianza, Reserva, Gran Reserva – die Reifestufen für Qualitätsweine
Bei Weinverkostungen, die ich in Spanien regelmäßig für ein internationales Klientel moderiere, stelle ich immer wieder fest, dass einige Konsumenten nicht wissen, was hinter Begriffen wie Crianza, Reserva und Gran Reserva steckt. Jeder hat die Wörter schon einmal gehört, aber eben nicht jeder Weinliebhaber weiß etwas damit anzufangen. Kurz gesagt: Die drei Bezeichnungen drücken die Gesamtreifezeiten von Weinen im Eichenfass und auf der Flasche aus. Im einzelnen bedeutet dies:
Eine Crianza reift mindestens 24 Monate, davon mindestens 6 Monate in Eichenfässern und die restliche Zeit in der Flasche.
Eine Reserva reift mindestens 36 Monate, davon mindestens 12 Monate in Eichenfässern und die restliche Zeit in der Flasche.
Eine Gran Reserva reift mindestens 60 Monate, davon mindestens 18 Monate in Eichenfässern und die restliche Zeit in der Flasche. 

Bodega Manzaneque, Keller, Crianza und Reife
Immer noch wichtiges Kriterium bei spanischen Weinen: die Reife im Barriquefass und auf der Flasche wie hier bei Bodega Manzaneque (Foto: Félix Lorrio / © ICEX).

Es handelt sich hier um vorgeschriebene Mindestwerte für Qualitätsweine, damit diese das jeweilige „Siegel“ auf dem Etikett tragen dürfen. Eine Ausnahme zu oben genannten Reifezeiten machen ein paar Gebiete mit einer Vorgabe von 12 Monaten Barrique für die Crianza und einer entsprechend reduzierten Reife auf der Flasche. In einem Dossier der spanischen Wirtschaftsabteilung ICEX aus dem Jahr 2006 wird hierfür folgender Grund angegeben: „Tannine kühl gewachsener Weine wie in den nordspanischen Gebieten Rioja, Ribera del Duero und Navarra benötigen in der Regel längeren Holzkontakt, um zugänglich zu werden“, so die Aussage. 

Teils werden die vorgeschriebenen Reifezeiten sogar deutlich überschritten. Nur ein Beispiel: Die weltbekannte Tondonia Gran Reserva von López de Heredia (Rioja) reift 120 Monate in Eichenfässern und weitere 120 Monate in der Flasche. Es vergehen also sage und schreibe 20 Jahre, bis diese Gran Reserva in den Handel geht, was übrigens nicht nur für für deren Rotwein, sondern auch für den Weißwein gilt. 

Keller von Vina Tondonia, Lopez de Heredia
Extrem lange Reifezeiten in Holzfass und Flasche: Viña Tondonia, López de Heredia, Rioja (Foto: Dpto. Multimedia / © ICEX). 

Bei als Landwein (IGP bzw. VdlT) deklarierten Tropfen gelten wieder andere Reifestufen-Bezeichnungen, nämlich Vino noble, Vino anejo und Vino viejo. Das sei hier nur am Rande und ohne weitere Erläuterung erwähnt, denn solche Weine finden selten den Weg in den deutschen Weinfachhandel. 

Was hingegen häufiger vorkommt, sind die in einigen Weingebieten etablierten Begriffe Joven und Roble. Es handelt sich hierbei um Weine, die normalerweise nicht lange gelagert, sondern jung getrunken werden. Bei einem Joven erfolgt der Ausbau oft nur im Stahltank, während „Roble“ signalisiert, dass der Wein in der Regel 3 bis 4 Monate Eichenfass abbekommen hat, also unter den Anforderungen einer Crianza liegt. 

Was noch erwähnenswert ist: Gerade kleinere Weingüter legen oft überhaupt keinen Wert auf Klassifizierungen wie Crianza, Reserva oder Gran Reserva. Viele Weinmacher erzählen mir im Gespräch, dass sie sich bewusst nicht an diese regulativen Vorgaben halten wollen, sondern ihren Weinen genau so viel Reife in Holzfass und Flasche geben, wie sie allein es für richtig halten. Und diese Zeit kann je nach Jahrgang sehr unterschiedlich ausfallen. 

Herkunftsgebiete für Qualitätsweine – DO und DOCa
Damit Weine überhaupt als Crianza, Reserva oder Gran Reserva ausgewiesen werden dürfen, müssen sie als Qualitätsweine gelten, und als Qualitätsweine müssen sie über eine geschützte Herkunftsbezeichnung verfügen. Am häufigsten trifft der Weinkonsument auf die Bezeichnung DO (Denominación de Origen). Insgesamt 69 dieser „Qualitätswein-Herkunftsgebiete“ gibt es derzeit in Spanien: von der riesigen DO La Mancha, mit 192.000 Hektar Rebfläche das größte Weingebiet der Welt, bis hin zu etlichen kleinen Appellationen wie zum Beispiel die DO Monterrei in Galicien mit grade einmal 566 Hektar Rebbestand. 

D.O. Rueda, vor Gebäude des Kontrollrats
Eingang zum Kontrollrat (Consejo Regulador) der DO Rueda.

Jede DO-Region wird von einem Kontrollrat (Consejo Regulador) geleitet, welcher Mindeststandards in Bezug auf maximale Erntemengen, erlaubte Rebsorten, maximaler Alkoholgehalt oder die Weinbereitung festlegt und deren Einhaltung kontrolliert. Ein Beispiel: Im September 2017 war ich zur Erntezeit in der DO Rueda unterwegs: Für die Lese der Rebsorte Verdejo gab der Kontrollrat damals die Vorgabe von max. 9000 kg Trauben pro Hektar aus, beziehungsweise max. 6000 kg Trauben pro Hektar für jene Weißweine, die im Barriquefass vergoren und ausgebaut werden. So werden Weinmacher zur Ertragsreduzierung angehalten, was letztlich die Weinqualität erhöhen soll. Die Trauben für die Barrique-Weißweine durften außerdem nicht mit Maschinen, sondern nur von Hand gelesen werden. Auch wurden die Gärung und ein Ausbau von mindestens vier Monaten im französischen Eichenfass vom Consejo Regulador vorgeschrieben.  

Der erste Consejo Regulador Spaniens wurde 1932 in der Rioja gegründet. Die erste DO Spaniens wurde 1935 Jerez, woher der berühmte Sherry stammt. Bei den oben erwähnten 69 DO-Weingebieten habe ich auch das Rioja und Priorat mit eingerechnet, die korrekt als DOCa (Denominación de Origen Calificada) firmieren, was sich als „qualifiziertes Herkunftsgebiet“ übersetzt.

Finca Éliz, Vino de Pago, Bodega Manzaneque
Finca Élez von Bodega Manzaneque, einer der ersten Vino de Pago Spaniens (Foto: Félix Lorrio / © ICEX).

Vino de Pago – der Wein einer Einzellage
Als höchste spanische Qualitätskategorie gilt die im Jahr 2003 eingeführte Vino de Pago (VP). Das spanische „Pago“ heißt „Weinlage“; Vino de Pago übersetzt sich somit wörtlich als Wein einer Weinlage. Das klingt im deutschen ziemlich verschwurbelt, weshalb wir einfacher von einem Lagenwein sprechen. Beim Vino de Pago tritt das französische Chateau-Prinzip in den Fokus, das heißt, Weine ausschließlich aus eigenen, um die Kellerei gruppierten Weinbergen zu keltern. Statt Chateau-Weinen sprechen wir bei Spanien vielleicht besser von Finca-Weinen.

Die Klassifizierung Vino de Pago, das sei hier betont, basiert auf einem gesetzlichen Regelwerk für Lagenweine. Denn Lagenweine per se sind nichts neues für Spanien. Traditionsreiche Markennamen wie Viña Tondonia, Viña Real oder Viña Pomal beziehen sich auf eine konkrete Einzellage. Was im aktuellen spanischen Weingesetz aus dem Jahr 2003 hingegen erstmals verabschiedet wurde, ist ein offizielles Reglement für Lagenweine, das sie unter eine gesetzliche Qualitätskontrolle stellt. Und Gesetze sind nicht jedermanns bzw. jedes Weinmachers Sache und oft auch umstritten. 

Otazu, Vino de Pago
Bodega Otazu in Navarra, ein Vino de Pago (Foto: Jesús Caso / © ICEX)

Deshalb wurde der Rahmen, den die spanische Zentralregierung für die als VP klassifizierten Einzellagen vorgab, nur in einigen Regionen dankbar umgesetzt, in anderen wiederum gar nicht angewendet. Die Autonomen Gemeinschaften Kastilien-La Mancha und Navarra formulierten als erste endgültige Gesetzestexte zur Vergabe des „Titels“ Vino de Pago. Nur Valencia und Aragon folgten einige Jahre später. Im Fall von Navarra ist beispielsweise die Mindestgröße eines Pagos mit zehn Hektar festgeschrieben. Des Weiteren schreibt das Gesetz nochmals niedrigere Erträge als bei den herkömmlichen DO-Weinen vor. Insgesamt sind die Regeln streng, und so kommt es, dass im riesigen Weinland Spanien derzeit nur 17 Weinlagen als Vino de Pago eingestuft sind.

Ferner wirkt es auf mich so, dass die Spanier eine Freude daran haben Verwirrung zu stiften: Basken, Katalanen & Co. – alle wollen sie ihr eigenes Ding machen. So wie die Rebe Tempranillo nicht einfach nur landesweit Tempranillo heißen kann, sondern in La Mancha als Cencibel, in Ribera del Duero als Tinto Fino bzw. Tinta del País, in Toro als Tinta de Toro oder in Katalonien als Ull de Llebre bezeichnet wird, so verhält es sich ähnlich mit den klassifizierten Einzellagen: Die katalanische Version des Vino de Pago heißt „Vi de Finca“, im Priorat ansässige Weingüter wie Clos Mogador und Vall Llach dürfen ihre Etiketten mit diesem Namen bedrucken lassen. 

Und auch die DOCa Rioja hat im Jahr 2017 mit einem Reglement für Weine aus Einzellagen, den sogenannten „Viñedos Singulares“, nachgezogen. Um diese neue Einzellagen-Bezeichnung nutzen zu können, müssen die Kellereien konkrete Anforderungen des Kontrollrates erfüllen. So wurde beispielsweise das minimale Durchschnittsalter der betreffenden Reben mit 35 Jahren festgelegt und die Erträge müssen 20 Prozent unter den gesetzlich vorgeschriebenen Maximalmengen liegen. Zudem ist nur die Lese von Hand zugelassen.

Marques de Griffon, Dominio de Valdepusa
Dominio de Valdepusa, ein Vino de Pago von Marqués de Griñón (Foto: Félix Lorrio / © ICEX)

Die meisten Vino de Pago kommen aus Kastilien-La Mancha (nix hier mit „La Mancha, la Panscha“!). Das hat unmittelbar mit dem Weinmacher Carlos Falcó zu tun, der zweifellos das Terroirbewusstsein in die spanischen Amtsstuben trug und die Klassifizierung Vino de Pago so erst ermöglichte. Der Pionier handelte sicher auch aus Eigennutz, denn sein Weingut Marqués de Griñón befindet sich außerhalb der abgesteckten DO-Gebiete. Das im Juli 2003 zu den Vino de Pago verabschiedete Gesetz des Landwirtschaftsrats von Kastilien-La Mancha bezog explizit jene Weingüter außerhalb der DO-Gebiete mit ein und ermöglichte diesen somit einen Qualitätsstatus zu erhalten (was in Navarra bspw. außerhalb der DO-Gemarkung nicht möglich ist). 

Konsequenterweise wurde die Lage Dominio de Valdepusa von Marqués de Griñón als Spaniens erster Vino de Pago ausgezeichnet (neben Finca Élez von Bodega Manzaneque, ebenfalls in Kastlien-La Mancha). Das Adelsgeschlecht besitzt die Ländereien in den Montes de Toledo zwar schon seit 1292, doch erst 1974 wandelte der heutige Marqués de Griñón, besagter Carlos Falcó, das Anwesen in einen Weinbetrieb um. Zwei Rotweine habe ich von Dominio de Valdepusa bislang verkostet. Da bleibt Raum für mehr. Der Caliza 2013 ist aber ein derart feiner und spannender Verschnitt aus Syrah, Petit Verdot und Graciano, dass er hier nicht unerwähnt bleiben soll. Es handelt sich um einen Terroirwein, der die Mineralik seiner Kalksteinböden in sich trägt. Der Wein hat Tiefe und Komplexität, Finesse und Weichheit. Er ist saftig, gehaltvoll und verfügt über ein breites Aromensprektrum, das reife Früchte und Gewürzkräuter erkennen lässt. Ein Wein, der für seinen Preis von etwas über zehn Euro exzellent schmeckt und neugierig auf die noch höher eingestuften Weine von Marqués de Griñón macht.

Portrait Carlos Falco
Carlos Falcó (Foto: Pablo Neustadt / © ICEX)


Zusatzinformation: Im Folgenden die spanischen Vino de Pago (VP), Stand 05/2018, in alphabetischer Folge:
Dehesa del Carrizal (Kastilien-La Mancha)
Dominio de Valdepusa (Marqués de Grinón, Kastilien-La Mancha)
El Terrerazo (Bodega Mustiguillo, Valencia)
Finca Élez (Bodega Manuel Manzaneque, Kastilien-La Mancha)
Finca Pago de Arinzano (Navarra)
Pago Aylés (Aragon)
Pago Calzadilla (Kastlien-La Mancha)
Pago Campo de la Guardia (Vinos Martúe, Kastilien-La Mancha)
Pago Casa del Blanco (Kastilien-La Mancha)
Pago Chozas Carrascal (Valencia)
Pago de Cirsus (Navarra)
Pago de Los Balagueses (Bodegas Vegalfaro, Valencia)
Pago de Otazu (Navarra)
Pago de Vallegarcia (Kastilien-La Mancha)
Pago Florentino (Kastilien-La Mancha)
Pago Guijoso (Familia Conesa, Kastilien-La Mancha)
Prado de Irache (Navarra)

3 Kommentare

  1. Hallo Herr Götz, einen schönen guten Tag!

    Ich habe Fragen zum spanischen Weinrecht hinsichtlich erlaubter Kellertechniken, und vielleicht können Sie mir dabei ein gutes Stück weiter helfen.

    Wie ist die Nachsäuerung im Spanischen Weinbau genau geregelt?

    Wann dürfen Spaniens Weinbetriebe nachsäuern?
    Individuelle Entscheidung eines Betriebes?
    Immer?

    Ist ein Antragsverfahren nötig, national, oder regional?

    Gibt es Unterscheidungen zwischen Weißweinen und Rotweinen?

    Wenn es ein Zulassungsverfahren auf Antrag gibt, werden dann Klima- und Wetter-Daten – Jahrgangs- und Temperaturverlauf – herangezogen, gibt es z. B. Schwellenwerte?

    Wie verbreitet ist Ihrer Kenntnis nach die Nachsäuerung in Spanien? Gehört sie weitestgehend zum heutigen, landesüblichen Stil der Weinbereitung?

    Wenn, findet man diese viel mehr in den Großbetrieben und den Mega-Erzeugern, dafür aber kaum oder nicht in Klein- und Handwerksbetrieben?

    Wenn, dann mehr in den Ebenen, als in den höheren Lagen? Und, verschiebt sich dieses Parameter „Höhe“ sprichwörtlich allmählich nach oben, aufgrund des kontinuierlichen Temperaturanstiegs der letzten 20 Jahre?

    Kommt auch ein kleinerer, handwerklicher Winzer heutzutage aufgrund des Klimas ohne Nachsäuerung nicht mehr aus, um damit hohen Extrakt- und Alkoholwerten eine Frische – also Säure – ergänzend entgegenzusetzen; um einen ausgewogeneren, verkaufs- bzw. kundenfreundlichen Stil zu erreichen?

    Immer wieder bin ich bei Messen, Verkostungen, Masterclasses usw. auf Meinungen und Statements gestoßen, die klar ansagen, dass, hier als genanntes Beispiel – sehr viele Rioja-Rotweine so behandelt werden „müssen“, um einen gewissen Stil mit „typischer Säure“ überhaupt gestalten zu können.

    Nur findet sich dazu keine relevante Literatur, kein zitiertes offizielles Regularium oder Gesetzestexte, weder bei Spanien-Wein-Autoren oder Journalisten in den Fachzeitschriften, noch auf entsprechenden Verbands-Webseiten, die den Spanischen Weinbau im Ausland kommunizieren.

    Hinsichtlich z. B. der Verwendung von Eichenholzstücken, den sog. „Chips“ ist die EU-Verordnung von 2006 Definition, soweit bis heute ggf. nicht neu novelliert.

    In Deutschland wurde im Jahrhundert-Sommer 2003 per Dekret die Erlaubnis zur Nachsäuerung in Weingebieten erteilt. In den letzten Jahren wurde das so behördlich auch in 2015, 2018 und jüngst in 2019 offiziell erlaubt. Im Umkehrschluss ist es in anderen Jahrgängen ebenso verboten gewesen.

    Können Sie aus Ihrer Erfahrung heraus mit Informationen weiterhelfen? Gerne aber auch mit weiteren Hinweisen zu Quellen oder Texten, soweit vorhanden.

    Ich möchte das Thema fachlich durchdringen und neben generellen auch spezifische Kennzeichen, Merkmale und Unterschiede aufschlüsseln, wie z. B.:
    Weißwein, Rotwein, Regionen (Nord, Nordwest, Süd etc.) und konkreter Gebiete, wie
    z. B. Rioja, Monsant, Priorato und andere.

    Für jede Information bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus und verbleibe

    mit besten Grüßen aus Berlin

    Michael Holzinger

  2. Hallo Herr Holzinger,
    zu manchen Fragen, die Sie bzgl. Klimawandel, Frische im Wein und spanischen Hochlagen haben, hilft Ihnen vielleicht mein kürzlich veröffentlichter Beitrag „Frischer Wein in Zeiten des Klimawandels“ weiter. Da gehe ich u.a. auf die Bedeutung von Hochlagen ein, eine mögliche Verschiebung nach oben, aber auch auf Methoden wie zeitversetzte Leseverfahren, die im Weinbau verstärkt Einzug halten, um frische Weine zu erhalten.
    https://spaniens-weinwelten.com/2020/02/27/klimawandel-frische-spanischer-wein/

    Unter der spanischen Weinavantgarde gibt es den Trend die Trauben früher zu lesen, weil vielen (zumeist jüngeren) Weinmachern die Frische wichtiger ist als Konzentration und Extrakt. Ein Merkmal dieser „Bewegung“ ist, dass die großen Weingebiete Rioja und Ribera del Duero keine Führungsposition einnehmen, sondern unter anderem Galicien, die Kanarischen Inseln und die Madrid-Region den Ton angeben. Auch dazu habe ich neulich einen Artikel veröffentlicht, der evtl. weiterhilft.
    https://spaniens-weinwelten.com/2020/03/29/new-wave-of-spanish-wine/

    Zur Ansäuerung: Die EU ist in Weinbauzonen der Kategorie A, B und C unterteilt. Und diese Kategorien sind wieder in bestimmte Untergruppen geteilt. Deutsche Anbaugebiete liegen alle in der Kategorie A und B. Soweit ich das verstehe, gelten dort strengere Regelungen bzgl. Ansäuern. Spanische Weingebiete liegen alle in der C-Kategorie, jedoch nicht alle in der selben Untergruppe. Die gesetzlichen Regelungen zur Ansäuerung in der C-Kategorie sind weniger streng, aber bezogen auf die Untergruppen nicht einheitlich. Die exakten Details sind mir ebenfalls nicht bekannt. Als Einstieg hilft Ihnen evtl. diese Seite weiter, da wird auf das Ansäuern in Spanien auch ein wenig eingegangen.
    http://www.wein-aus-spanien.org/weinbereitung.html?id=297

    Wenn Sie nach offiziellen Regularien zur Nachsäuerung suchen, dann denke ich, dass Ihnen hierzu am besten der „Consejo Regulador“ einer jeden D.O. Auskunft geben kann. Die sind dazu da, die Regeln für den Weinanbau in einem Gebiet zu bestimmen und deren Einhaltung zu kontrollieren.

    Von einem „landesüblichen Stil“ zu sprechen – Sie fragen diesbezüglich – ist meines Erachtens nicht möglich, weil Spanien und seine Weingebiete so unglaublich vielseitig bzw. verschieden sind.

    Meine Erfahrung: Ich schätze, dass ich in den vergangenen vier Jahren knapp 100 Weingüter in Spanien vor Ort besucht habe. Nur ein einziges hat gesagt, dass sie wenn nötig auch Ansäuern. Das ist ein 10 Mio.-Flaschen-Betrieb. Tendenziell besuche ich eher kleinere Erzeuger. Und die meisten davon betonen, nur die nötigsten Eingriffe im Keller vorzunehmen. Zum Beispiel geringe Schwefelzugabe und bei Weißweinen ggf. der Einsatz von Zuchthefen. Von Ansäuern ist nie die Rede. Die sagen quasi unisono, dass durch die Hochlagen und mit dem richtigen Lesezeitpunkt es möglich ist frische Weine mit guter Säure zu erhalten. Ob da wirklich niemand eine Nachsäuerung vornimmt? Das weiß ich freilich auch nicht. Meine Hand kann ich dafür nicht ins Feuer legen.

    Beste Grüße
    Thomas Götz

  3. Hallo Herr Götz,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht, die mir mit weiteren Hinweisen und Ihren Einschätzungen sicher ein Stück weiterhelfen wird. Ich sehe noch Arbeit vor mir, um auszuarbeiten, was zwischen dem Verständnis dessen, was vereinfacht gesprochen per EU-Regelung schlicht machbar ist, und dem, was im Spanischen Weinbau wie und in welchem Umfang in welchen Gebieten bzw. Zonen davon ungebremst umgesetzt wird. Bis dahin bleibe ich sehr überrascht, dass die önologische Vorgabe simpel lauten soll: Säure? Alles geht, was gefällt.

    Wenn ich tiefere Durchsicht zum Thema erlange, halte ich Sie gerne ebenfalls wieder auf dem Laufenden.

    Damit weiterhin viel Freude mit Ihrem interessanten Blog und gute Zeiten!

    Mit besten Grüßen
    Michael Holzinger

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